Die andere Seite der Behindertenbegleithundausbildung
Leider muss ich vor Trittbrettfahrern warnen.
Seitdem ich bewusst mit meiner Bitte um Unterstützung bei der Finanzierung der Ausbildung meines benötigten Behindertenbegleithundes an die Öffentlichkeit getreten bin, versuchen "Schwarze Schafe" meine Spendenaktion für ihre Zwecke zu nutzen und für ihre eigenen Hunde umzuleiten. Nur die Spendenaufrufe auf dieser Homepage und des Conterganverbandes Berlin/Brandenburg beziehen sich auf uns.
Wo Licht ist, da ist auch Schatten!
Bei der Besteuerung der Ausbildung gibt es zwischen Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden Ungleichheiten beim Steuersatz. Während für die Anschaffung und Ausbildung eines Blindenführhundes der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% gilt, muss bei allen anderen Assistenzhunden der normale Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet werden. Berechnet man diese Sätze auf 1.000 Euro sind somit beim Blindenführhund 70 Euro/1.000 Euro bei allen anderen Assistenzhunden 190 Euro/1.000Euro Mehrwertsteuer fällig. Je nach Ausbildung können Assistenzhunde 25.000 Euro und mehr kosten. Für betroffene Assistenzhundehalter bedeutet dies, dass sie durch den hohen Mehrwertsteuersatz auch noch weitaus höhere Kosten als Blindenführhundhalter haben.
Als
Hundehalter möchte man so etwas nicht erleben, aber es ist bedauerlicherweise
heute nicht auszuschließen.
In
der Gesetzgebung wird der Hund
als Sache bezeichnet und auch entsprechend behandelt. Er fällt, wenn er
entlaufenen und aufgegriffen und dem Besitzer zurück gebracht wird, unter
das Pfandrecht. Entsprechend kann hierfür ein Finderlohn verlangt werden
der sich nach dem Wert des Tieres richtet. Ebenso ist ab einem gewissen Wert
sogar die Pfändung unseres Hundes möglich. Rechtlich gesehen kann man
immer noch sagen, dass der Hundekauf das Gleiche wie ein Computerkauf ist.
Auch eine Verletzung, im schlimmsten Fall Tötung, eines Hundes ist eine Sachbeschädigung. Im Schadensersatzrecht hat der Gesetzgeber inzwischen bestimmt, dass: „Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert übersteigen.“. Dies bedeutet zwar, dass ein Gericht nicht - wie früher üblich - verfügen kann, dass die Behandlungskosten den Wert des Hundes übersteigen und damit nicht erstattungsfähig sind. Der hohen Ausbildungskosten für die Assistenzhundeausbildung fließen jedoch nicht in die Wertermittlung des Hundes ein.
Hat die Verletzung eines Hundes aber dessen Tod zur Folge, muss der Schädiger dem Tierhalter den Wiederbeschaffungswert ersetzen. In der Regel ermittelt sich der Wert eines Hundes durch den Preis für die Wiederbeschaffung eines Hundes derselben Rasse und vergleichbaren Alters und züchterischen Wertes. Nicht berücksichtigt werden beim Wiederbeschaffungswert die aufgewandten Ausbildungskosten, die gerade bei den Assistenzhunden ja sehr hoch sind.
Der
Wert von Assistenzhunden ist sehr hoch. Während es für wertvolle Tiere wie
Pferde entsprechende Versicherungen gibt, kann ich für einen Assistenzhund
keine Versicherung abschließen.