Assistenzhunde sind besondere Hunde.
Nach einem langen Diskussionsprozess über eine einheitliche Bezeichnung für Führ- und Begleithunde hat man sich jetzt auf die gemeinsame Bezeichnung Assistenzhunde geeinigt. Je nach Aufgabengebiet des Hundes erfolgt dann eine Untergliederung in Behindertenbegleithund, Therapiehund, Hörhund, Signalhund und Blindenführhund.
Allgemein bekannt sind Blindenführhunde, die leicht an ihrem speziellen Führgeschirr erkannt werden. Es gibt auch Assistenzhunde für Rollstuhlfahrer, Ohnarmder und schwerst Gehbehinderte, für gehörgeschädigte und taube Menschen, für Anfallskranke wie Epileptiker und für körperlich oder geistig eingeschränkte Kinder.
Nicht jedem Behinderten sieht man seine Behinderung gleich an. Der Hund muss den Behinderten nicht nur begleiten, er soll das ausgleichen oder ersetzen oder dann Hilfe leisten, wenn der Behinderte etwas nur schwer oder nicht kann oder wenn er Hilfe braucht. Durch eine besondere Kennzeichnung sind Assistenzhunde leicht als solche zu erkennen. Sie tragen eine gelb-blauen Kenndecke, das mit dem Assistenzhunde-Logo versehen ist. Nur ausgebildete Hunde, deren Können regelmäßig überprüft wird, dürfen dieses Brustgeschirr tragen.
Für Assistenzhunde gelten Sonderbestimmungen, u.a. für
Arzt- oder Krankenhausbesuche
Mitnahme in Geschäfte insbesondere Lebensmittelgeschäfte
Mitnahme
in Konzerte, Theateraufführungen, Opern, Museen usw.
Mitnahme
in Kirchen
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram fahren
Taxi fahren
die Mitnahme des Hundes erleichtern sollen.