Assistenzhunde
dürfen mehr
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Vieles habe ich schon
ausprobiert oder beruht auf eigenen Erfahrungen, vieles hängt auch von den
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.
Mitnahme in Konzerte, Theateraufführungen, Opern, Museen usw.
Mitnahme in Kirchen
Hundesteuerbefreiung
Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram fahren
In Arztpraxen und Krankenhäusern erhält der
Assistenzhund nur ausnahmsweise Zutritt. Fast immer ist es aber möglich, den Assistenzhund
in der Eingangshalle oder beim Pförtner des Krankenhauses abzulegen, bis Sie
Ihren Krankenbesuch oder Ihre Untersuchung abgeschlossen haben.
Bei niedergelassenen Ärzten - zumindest bei aufgeschlossenen
- darf der Assistenzhund praktisch immer ins Wartezimmer, meist auch ins Behandlungszimmer mitgenommen
werden. Aber hier gilt Hausrecht: Wenn der Arzt es ablehnt, besteht kein
Anspruch auf Mitnahme.
Bei Kuren sollten Sie vorher mit Unterstützung Ihrer
Krankenkasse klären, dass Sie sich mit Ihrem Assistenzhund in die Kureinrichtung
mitnehmen dürfen und frei in den Gemeinschaftsbereichen und zu Ihren
Anwendungen bewegen können.
In Geschäften, auch Lebensmittelgeschäften, sind
Assistenzhunde in Deutschland gesetzlich zugelassen.
Entsprechendes gilt für Behörden und andere öffentliche Gebäude.
Das BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT teilte dazu Betroffenenverbänden
mit:
Es "ist mit der neuen Lebensmittelhygiene-Verordnung vom
5. August 1997 die EU-Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene in das
nationale Recht umgesetzt worden. Mit dem Inkrafttreten der bundeseinheitlichen
Lebensmittelhygiene-Verordnung sind gleichzeitig die bis dahin geltenden auf
Landesrecht gestützten Lebensmittelhygiene-Verordnungen der einzelnen Bundesländer
ausser Kraft getreten. In der Begründung zur neuen
Lebensmittelhygiene-Verordnung (Bundesrats-Drs. 332/97) wird hierzu
klargestellt, dass grundsätzlich beim Mitführen von Assistenzhund durch Behinderte
eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht vorliegt. Dem Mitführen
von Assistenzhunden im Lebensmitteleinzelhandel oder in Restaurants steht somit nach
der neuen Verordnung generell nichts entgegen. Diese Auffassung wird auch von
den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden
geteilt."
Mitnahme in Konzerte,
Theateraufführungen, Opern,
Museen usw.
Die Zulassung im Konzert- oder Opernsaal wird unterschiedlich
gehandhabt. Anrecht auf einen Liegeplatz außerhalb des Saales während der
Vorstellung hat der Hund. Z.B. können Sie darauf verweisen,
dass Assistenzhunde in sämtlichen bayerischen Staatstheatern und Konzertsälen
zugelassen sind.
In vielen Museen ist leider nicht bekannt, dass es sich bei Assistenzhunden um
Hilfsmittel handelt und ich habe bisher nur ein Museum gefunden, dass ohne
Bedenken meinen Behindertenbegleithund akzeptierte. Viele Museen erwarten eine
vorherige Anmeldung eines Besuchers mit Assistenzhund und entscheiden dann von
Fall zu Fall.
Nach Auskunft der zuständigen Stellen für
Behinderten-Seelsorge haben Assistenzhunde Zutritt in allen evangelischen und
katholischen Kirchen.
Assistenzhunde haben in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in
Deutschland, Österreich und der Schweiz generell Zutritt, ausdrücklich auch im
Speisewagen. In österreichischen Bussen und zuweilen bei AIR-FRANCE-Flügen
wird aber noch ein Maulkorb verlangt. Maulkörbe beeinträchtigen die Führleistung
ggf. gravierend, wovon sich das Personal auch meist - aber nicht immer! - überzeugen
lässt.
Taxi fahren
Taxifahrer
bzw. -unternehmen sind verpflichtet, Assistenzhunde zu befördern.
Ausnahme: Zulässig ist jedoch, dass das Unternehmen in seinen Beförderungsbedingungen
die Regelung trifft, dass die Beförderung von Fahrgästen mit Hunden nur in
extra dafür eingerichteten Taxis stattfindet, die das Unternehmen dann natürlich
auch vorhalten muss. Es ist deshalb sinnvoll, bei der Bestellung eines Taxis
darauf hinzuweisen, dass ein Assistenzhund mit befördert werden soll.
§ 22
Personenbeförderungsgesetz (PbefG) lautet:
"Der
Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
Daraus folgt,
dass Taxiunternehmen grundsätzlich verpflichtet sind, auch einen blinden
Fahrgast mit Assistenzhund zu befördern. Ein genereller Ausschluss in den Beförderungsbedingungen
wäre rechtswidrig.
Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram
fahren
ist die „Notwendigkeit ständiger Begleitung“ mit dem Merkzeichen „B“ nachgewiesen, so kann eine Begleitperson und ein Assistenzhund Hund im Nah- wie auch im innerdeutschen DB-Fernverkehr kostenfrei fahren mit.
Dies gilt nicht in Zügen der europäischen Fernbahnen, allerdings gewähren diese meist gewisse Vergünstigungen für den Begleiter oder den behinderten Menschen selbst.
Das Merkzeichen „B“ bedeutet jedoch nicht, dass der Behinderte nicht auch allein, also ohne Begleitperson reisen darf. Begleithunde von schwerbehinderten Menschen sind von der Maulkorbpflicht in Zügen befreit und dürfen im Fernverkehr auch im Gastro- und Ruhebereich mitgeführt werden.
Hundesteuerbefreiung
Viele Gemeinden erlassen Haltern von Blinden-, Behindertenbegleit-, Hör-
und Signalhunden nach entsprechendem Nachweis der Ausbildung und vorliegen
bestimmter Merkzeichen im Behindertenausweis die Hundesteuer. Leider ist es bei
Therapiehunden schwieriger, diese Steuerbefreiung zu erhalten, da in der
Vergangenheit bei vielen Finanzämtern Hunde als Therapiehunde angemeldet wurden
und die Steuerbefreiung erhielten. Leider hat man dann bei Überprüfungen
feststellen müssen, dass es sich nicht um ausgebildete Therapiehunde
handelt.