Assistenzhunde dürfen mehr

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Vieles habe ich schon ausprobiert oder beruht auf eigenen Erfahrungen, vieles hängt auch von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.

 

Arzt- oder Krankenhausbesuche  

Mitnahme in Geschäfte  

Mitnahme in Konzerte, Theateraufführungen, Opern, Museen usw.

Mitnahme in Kirchen
Hundesteuerbefreiung

Öffentliche Verkehrsmittel  

Taxi fahren

Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram fahren

 

 

Arzt- oder Krankenhausbesuche

 

In Arztpraxen und Krankenhäusern erhält der Assistenzhund nur ausnahmsweise Zutritt. Fast immer ist es aber möglich, den Assistenzhund in der Eingangshalle oder beim Pförtner des Krankenhauses abzulegen, bis Sie Ihren Krankenbesuch oder Ihre Untersuchung abgeschlossen haben.

 

Bei niedergelassenen Ärzten - zumindest bei aufgeschlossenen - darf der Assistenzhund praktisch immer ins Wartezimmer, meist auch ins Behandlungszimmer mitgenommen werden. Aber hier gilt Hausrecht: Wenn der Arzt es ablehnt, besteht kein Anspruch auf Mitnahme.

 

Bei Kuren sollten Sie vorher mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse klären, dass Sie sich mit Ihrem Assistenzhund in die Kureinrichtung mitnehmen dürfen und frei in den Gemeinschaftsbereichen und zu Ihren Anwendungen bewegen können.

 

Mitnahme in Geschäfte

In Geschäften, auch Lebensmittelgeschäften, sind Assistenzhunde in Deutschland gesetzlich zugelassen.

Entsprechendes gilt für Behörden und andere öffentliche Gebäude. 

 

Das BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT teilte dazu Betroffenenverbänden mit:

Es "ist mit der neuen Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 5. August 1997 die EU-Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene in das nationale Recht umgesetzt worden. Mit dem Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Lebensmittelhygiene-Verordnung sind gleichzeitig die bis dahin geltenden auf Landesrecht gestützten Lebensmittelhygiene-Verordnungen der einzelnen Bundesländer ausser Kraft getreten. In der Begründung zur neuen Lebensmittelhygiene-Verordnung (Bundesrats-Drs. 332/97) wird hierzu klargestellt, dass grundsätzlich beim Mitführen von Assistenzhund durch Behinderte eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht vorliegt. Dem Mitführen von Assistenzhunden im Lebensmitteleinzelhandel oder in Restaurants steht somit nach der neuen Verordnung generell nichts entgegen. Diese Auffassung wird auch von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden geteilt."

 

Mitnahme in Konzerte, Theateraufführungen, Opern, Museen usw.

Die Zulassung im Konzert- oder Opernsaal wird unterschiedlich gehandhabt. Anrecht auf einen Liegeplatz außerhalb des Saales während der Vorstellung hat der Hund. Z.B.  können Sie darauf verweisen, dass Assistenzhunde in sämtlichen bayerischen Staatstheatern und Konzertsälen zugelassen sind.  
In vielen Museen ist leider nicht bekannt, dass es sich bei Assistenzhunden um Hilfsmittel handelt und ich habe bisher nur ein Museum gefunden, dass ohne Bedenken meinen Behindertenbegleithund akzeptierte. Viele Museen erwarten eine vorherige Anmeldung eines Besuchers mit Assistenzhund und entscheiden dann von Fall zu Fall. 

 

Mitnahme in Kirchen

Nach Auskunft der zuständigen Stellen für Behinderten-Seelsorge haben Assistenzhunde Zutritt in allen evangelischen und katholischen Kirchen.

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Assistenzhunde haben in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland, Österreich und der Schweiz generell Zutritt, ausdrücklich auch im Speisewagen. In österreichischen Bussen und zuweilen bei AIR-FRANCE-Flügen wird aber noch ein Maulkorb verlangt. Maulkörbe beeinträchtigen die Führleistung ggf. gravierend, wovon sich das Personal auch meist - aber nicht immer! - überzeugen lässt.

 

Taxi fahren
Taxifahrer bzw. -unternehmen sind verpflichtet, Assistenzhunde zu befördern.
Ausnahme: Zulässig ist jedoch, dass das Unternehmen in seinen Beförderungsbedingungen die Regelung trifft, dass die Beförderung von Fahrgästen mit Hunden nur in extra dafür eingerichteten Taxis stattfindet, die das Unternehmen dann natürlich auch vorhalten muss. Es ist deshalb sinnvoll, bei der Bestellung eines Taxis darauf hinzuweisen, dass ein Assistenzhund mit befördert werden soll.

§ 22 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) lautet:

"Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn

Daraus folgt, dass Taxiunternehmen grundsätzlich verpflichtet sind, auch einen blinden Fahrgast mit Assistenzhund zu befördern. Ein genereller Ausschluss in den Beförderungsbedingungen wäre rechtswidrig.

 

Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram fahren

ist die „Notwendigkeit ständiger Begleitung“ mit dem Merkzeichen „B“  nachgewiesen, so kann eine Begleitperson und ein Assistenzhund Hund im Nah- wie auch im innerdeutschen DB-Fernverkehr kostenfrei fahren mit. 

 

Dies gilt nicht in Zügen der europäischen Fernbahnen, allerdings gewähren diese meist gewisse Vergünstigungen für den Begleiter oder den behinderten Menschen selbst.

Das Merkzeichen „B“ bedeutet jedoch nicht, dass der Behinderte nicht auch allein, also ohne Begleitperson reisen darf. Begleithunde von schwerbehinderten Menschen sind von der Maulkorbpflicht in Zügen befreit und dürfen im Fernverkehr auch im Gastro- und Ruhebereich mitgeführt werden.

Hundesteuerbefreiung
Viele Gemeinden erlassen Haltern von Blinden-, Behindertenbegleit-, Hör- und Signalhunden nach entsprechendem Nachweis der Ausbildung und vorliegen bestimmter Merkzeichen im Behindertenausweis die Hundesteuer. Leider ist es bei Therapiehunden schwieriger, diese Steuerbefreiung zu erhalten, da in der Vergangenheit bei vielen Finanzämtern Hunde als Therapiehunde angemeldet wurden und die Steuerbefreiung erhielten. Leider hat man dann bei Überprüfungen feststellen müssen, dass es sich nicht um ausgebildete Therapiehunde handelt.