Reisen

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Vieles habe ich schon ausprobiert oder beruht auf eigenen Erfahrungen, vieles hängt auch von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.  


Ganz generell gilt: Wer auf Reisen, etwa auch mit Impf- und Einreisebestimmungen anderer Länder, oder bei Unternehmungen keine Überraschungen erleben will, sollte sich vorher genau erkundigen.  

 

Bahnreisen

Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram fahren

Schlafwagen  

Pauschalreisen

Flugreisen

Begleitpersonen im innerdeutschen Flugverkehr

Und das Hundegeschäft unterwegs

Einreisebestimmungen

 

 

 

Bahnreisen

Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram fahren  

ist die „Notwendigkeit ständiger Begleitung“ mit dem Merkzeichen „B“ ebenfalls nachgewiesen, so fährt auch eine Begleitperson und ein Führhund im Nah- wie im innerdeutschen DB-Fernferkehr kostenfrei mit. 

 

Schlafwagen

Achtung: nach geltendem Bahn-Tarif ist ein Tier - auch ein Führhund! - im Schlafwagen-Abteil nur zugelassen, wenn sonst kein anderer Fahrgast im Abteil übernachtet oder das Abteil zur Alleinnutzung gebucht wurde. In einigen Zügen kann man das Ticket für den Hund nur beim Schaffner und nicht im Vorverkauf erwerben.

Im Liegewagen soll die absurde Schlafwagen-Regelung nicht gelten. Der Führhund ist dort merkwürdigerweise zugelassen, selbst wenn noch andere Mitschläfer das Abteil bevölkern.

Ich empfehle das leider sehr teuere Einzelschlafwagenabteil. In einigen Nachtzügen gibt es ein Sonderabteil für Schwerbehinderte, dass erfahrungsgemäß leider sehr schnell belegt ist. Dies ist aber nur für 2 Personen – den Behinderten und seinen Begleiter ausgelegt.  

Pauschalreisen
Schwierigkeiten soll es bei Pauschalveranstaltern geben, die etwa geltend machen, dass das gewünschte Zielhotel Hunde ablehne oder dass beim Bustransfer (häufig in Spanien) Hunde nicht zugelassen seien. Oft hilft hier ein engagiertes Eintreten des Reisebüros für die Interessen des Reisekunden. Das Recht hat der Kunde auf seiner Seite. Denn ein Kaufmann, der ein Angebot zu einem bestimmten Preis ohne Einschränkungen der Zielgruppe macht, ist grundsätzlich verpflichtet, auch behinderte Reisekunden mit ihren notwendigen Hilfsmitteln zu bedienen.  

Flugreisen (Hinweis: Wir konnten hier noch keine Erfahrungen machen.)
Die Beförderung des Führhundes in der Passagier-Kabine ist weltweit üblicher Standard, abgesehen von wenigen arabischen Airlines, die dies aus ihrem religiösen Reinlichkeitsverständnis heraus ablehnen. Die Mehrzahl der europäischen Airlines und Flughäfen hat sich 2001 in einer "Selbstverpflichtung zum Service gegenüber Fluggästen mit Mobilitäts-Behinderungen" zur Beförderung von Führhunden in der Passagierkabine verpflichtet. In den USA bzw. auf US-Airlines ist dies sogar gesetzlich verbrieftes Recht.  
Führhunde fliegen innerdeutsch und international auf allen Fluglinien mit, und zwar grundsätzlich nicht in der Hundebox im Laderaum, sondern in der Passagierkabine. Nach dem Reglement der IATA (International Air Transport Association von über 270 Fluggesellschaften, die zusammen 95% des internationalen Flugverkehrs bestreiten) sollen die Hunde gratis befördert werden.  
Wenn möglich, sollte versucht werden, bereits mit der Buchung eine geeignete Platzreservierung zu bekommen. Wenn die Maschine nicht voll ausgebucht ist, sollte neben dem Sitzplatz des Fluggastes ein Platz freigehalten werden, vor dem der Hund dann genügend Liegeplatz findet. Bei voll ausgebuchten Maschinen sollte der Fluggast keinesfalls im mittleren Sitzblock von Grossflugzeugen eingebucht werden, denn hier schränken Stützbeine den Liegeplatz ein. Anzustreben ist ein Platz in den fensternahen Sitzblocks, möglichst in Zweiersitzreihen, da diese in der Regel keine Mittelstützen haben.

In den IATA-Richtlinien findet sich nichts darüber, dass ein Führhund während des Fluges etwa einen Maulkorb tragen müsste, wie es in Einzelfällen von Fluggesellschaften noch verlangt wird. Wenn eine Maulkorbauflage nicht vorher mit dem Ticket schriftlich mitgeteilt worden ist, sollte sich der Führhundhalter am Flughafen hierauf berufen.
Bei kleineren Maschinen gilt zudem: Mehr als ein Hund in der Passagierkabine ist nicht zulässig. Bei grossen Maschinen mit unterteilten Passagierkabinen (z.B. 1. und 2. Klasse) ist in der Regel ein Hund je Kabine zulässig. Empfehlenswert ist, sich bereits mit den Buchungsunterlagen die Zusicherung "dog in cabin" schriftlich bestätigen zu lassen.
Nach der 
IATA-Selbstverpflichtung werden auch andere behinderungsbedingt erforderliche Hilfsmittel gratis befördert, wenn das Gepäck dadurch Übergewicht hat. Wenn das Gepäck aufgrund der Mitname von Futter für den Führhund Übergewicht hat, soll es laut IATA-Richtlinien ebenfalls gratis befördert werden.

Begleitpersonen im innerdeutschen Flugverkehr
Auf innerdeutschen Strecken soll zusätzlich zum Führhund wenn es im Ausweis vermerkt wird eine Begleitperson des Fluggastes befördert werden. Manche Sondertarife schliessen allerdings die Gratis-Mitnahme einer Begleitperson aus.  

Und das Hundegeschäft unterwegs

Für Langstreckenflüge von mehr als fünf bis sechs Stunden ist es empfehlenswert, den Hund 24 Stunden vor Flugbeginn letztmalig zu füttern und ihm 12 bis 14 Stunden vor Flugbeginn letztmalig Wasser zu geben. Bei Zwischenlandungen auf Langstreckenflügen sollte natürlich möglichst genügend Zeit zum lösen bleiben. Für Alleinflieger soll es sich bewährt haben, während des Fluges um Begleitung zu einem geeigneten Hundeplatz während der Zwischenlandung zu bitten (nicht bereits bei Buchung, um unnötige Befürchtungen beim Personal zu vermeiden).

Einreisebestimmungen beachten seit 1. Oktober 2004 innerhalb der EU in Neue Einreisebestimmungen für Hunde Kraft
Seit 1. Oktober 2004 ersetzt die Verordnung 998/2003/EG die bisher massgebliche Richtlinie 92/65/EWG. An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten der EU nach altem Recht für die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinärmedizinischer Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Pass für Haustiere. Aus dem Pass muss eine gültige Tollwutimpfung hervorgehen. Weitere Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Eingetragen werden können aber auch Angaben über sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Die Tiere, für die der Pass ausgestellt ist, müssen gekennzeichnet sein durch die ISO-Code-Nummer des jeweiligen Landes, einen Microship oder eine Tätowiernummer.

Besondere Vorschriften

(Stand: November 2003)

Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Grossbritannien, Nordirland, Irland und Schweden verbracht werden, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Grossbritannien, Nordirland und Irland verlangen ausserdem, dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung von Heimtieren gemäss dem sog. Pets Travel Scheme (PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt sein müssen. Ausgestellt wird der Pass in Englisch und in der (den) Amtssprache(n) des ausstellenden EU-Staates. Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere Bestimmungen.

 

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei Staaten mit Quarantänebestimmungen wie etwa Mauritius, Australien, Neuseeland, einigen Südsee-Republiken, Hawaii und anderen. Auskunft erteilen die Konsulate und Botschaften.

Achtung: Nicht nur die Bestimmungen des Urlaubslandes, sondern auch die der Transitländer und die Wiedereinreise nach Deutschland müssen beachtet werden.

Bitte bedenken Sie, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder kurzfristig ändern können.