Reisen
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Vieles habe ich schon
ausprobiert oder beruht auf eigenen Erfahrungen, vieles hängt auch von den
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.
Ganz generell gilt: Wer auf Reisen, etwa auch mit Impf- und
Einreisebestimmungen anderer Länder, oder bei Unternehmungen keine Überraschungen
erleben will, sollte sich vorher genau erkundigen.
Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram
fahren
Schlafwagen
Begleitpersonen im innerdeutschen Flugverkehr
Und das Hundegeschäft unterwegs
Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram
fahren
ist die „Notwendigkeit ständiger Begleitung“ mit dem Merkzeichen „B“ ebenfalls nachgewiesen, so fährt auch eine Begleitperson und ein Führhund im Nah- wie im innerdeutschen DB-Fernferkehr kostenfrei mit.
Achtung: nach geltendem Bahn-Tarif ist ein Tier - auch ein Führhund!
- im Schlafwagen-Abteil nur zugelassen, wenn sonst kein anderer Fahrgast im
Abteil übernachtet oder das Abteil zur Alleinnutzung gebucht wurde. In einigen Zügen kann man das Ticket für den Hund nur
beim Schaffner und nicht im Vorverkauf erwerben.
Im Liegewagen soll die absurde Schlafwagen-Regelung nicht
gelten. Der Führhund ist dort merkwürdigerweise zugelassen, selbst wenn noch
andere Mitschläfer das Abteil bevölkern.
Ich empfehle das leider sehr teuere Einzelschlafwagenabteil.
In einigen Nachtzügen gibt es ein Sonderabteil für Schwerbehinderte, dass
erfahrungsgemäß leider sehr schnell belegt ist. Dies ist aber nur für 2
Personen – den Behinderten und seinen Begleiter ausgelegt.
Pauschalreisen
Schwierigkeiten soll es bei
Pauschalveranstaltern geben, die etwa geltend machen, dass das gewünschte
Zielhotel Hunde ablehne oder dass beim Bustransfer (häufig in Spanien) Hunde
nicht zugelassen seien. Oft hilft hier ein engagiertes Eintreten des Reisebüros
für die Interessen des Reisekunden. Das Recht hat der Kunde auf seiner Seite.
Denn ein Kaufmann, der ein Angebot zu einem bestimmten Preis ohne Einschränkungen
der Zielgruppe macht, ist grundsätzlich verpflichtet, auch behinderte
Reisekunden mit ihren notwendigen Hilfsmitteln zu bedienen.
Flugreisen
(Hinweis: Wir
konnten hier noch keine Erfahrungen machen.)
Die
Beförderung des Führhundes in der Passagier-Kabine ist weltweit üblicher
Standard, abgesehen von wenigen arabischen Airlines, die dies aus ihrem religiösen
Reinlichkeitsverständnis heraus ablehnen. Die Mehrzahl der europäischen
Airlines und Flughäfen hat sich 2001 in einer "Selbstverpflichtung
zum Service gegenüber Fluggästen mit Mobilitäts-Behinderungen"
zur Beförderung von Führhunden in der Passagierkabine verpflichtet. In den USA
bzw. auf US-Airlines ist dies sogar gesetzlich verbrieftes Recht.
Wenn möglich,
sollte versucht werden, bereits mit der Buchung eine geeignete Platzreservierung
zu bekommen. Wenn die Maschine nicht voll ausgebucht ist, sollte neben dem
Sitzplatz des Fluggastes ein Platz freigehalten werden, vor dem der Hund dann
genügend Liegeplatz findet. Bei voll ausgebuchten Maschinen sollte der Fluggast
keinesfalls im mittleren Sitzblock von Grossflugzeugen eingebucht werden, denn
hier schränken Stützbeine den Liegeplatz ein. Anzustreben ist ein Platz in den
fensternahen Sitzblocks, möglichst in Zweiersitzreihen, da diese in der Regel
keine Mittelstützen haben.
In den
IATA-Richtlinien findet sich nichts darüber, dass ein Führhund während des
Fluges etwa einen Maulkorb tragen müsste, wie es in Einzelfällen von
Fluggesellschaften noch verlangt wird. Wenn eine Maulkorbauflage nicht vorher
mit dem Ticket schriftlich mitgeteilt worden ist, sollte sich der Führhundhalter
am Flughafen hierauf berufen.
Bei kleineren
Maschinen gilt zudem: Mehr als ein Hund in der Passagierkabine ist nicht zulässig.
Bei grossen Maschinen mit unterteilten Passagierkabinen (z.B. 1. und 2. Klasse)
ist in der Regel ein Hund je Kabine zulässig.
Empfehlenswert ist, sich bereits mit den Buchungsunterlagen die Zusicherung
"dog in cabin" schriftlich bestätigen zu lassen.
Nach der IATA-Selbstverpflichtung werden auch andere behinderungsbedingt erforderliche
Hilfsmittel gratis befördert, wenn das Gepäck dadurch Übergewicht hat. Wenn
das Gepäck aufgrund der Mitname von Futter für den Führhund Übergewicht hat,
soll es laut IATA-Richtlinien ebenfalls gratis befördert werden.
Begleitpersonen
im innerdeutschen Flugverkehr
Auf
innerdeutschen Strecken soll zusätzlich zum Führhund wenn es im Ausweis
vermerkt wird eine Begleitperson des Fluggastes befördert werden. Manche
Sondertarife schliessen allerdings die Gratis-Mitnahme einer Begleitperson aus.
Und das
Hundegeschäft unterwegs
Für Langstreckenflüge von mehr als fünf bis sechs Stunden ist es
empfehlenswert, den Hund 24 Stunden vor Flugbeginn letztmalig zu füttern und
ihm 12 bis 14 Stunden vor Flugbeginn letztmalig Wasser zu geben. Bei
Zwischenlandungen auf Langstreckenflügen sollte natürlich möglichst genügend
Zeit zum lösen bleiben. Für Alleinflieger soll es sich bewährt haben, während
des Fluges um Begleitung zu einem geeigneten Hundeplatz während der
Zwischenlandung zu bitten (nicht bereits bei Buchung, um unnötige Befürchtungen
beim Personal zu vermeiden).
Einreisebestimmungen
beachten seit 1.
Oktober 2004 innerhalb
der EU in Neue Einreisebestimmungen
für Hunde Kraft
Seit 1. Oktober 2004 ersetzt die Verordnung 998/2003/EG die bisher massgebliche
Richtlinie 92/65/EWG. An die Stelle der vielen unterschiedlichen
Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten der EU nach altem Recht für
die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinärmedizinischer
Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Pass für
Haustiere. Aus dem Pass muss eine gültige Tollwutimpfung hervorgehen. Weitere
Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Eingetragen werden können aber auch
Angaben über sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die auf
einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Die
Tiere, für die der Pass ausgestellt ist, müssen gekennzeichnet sein durch die
ISO-Code-Nummer des jeweiligen Landes, einen Microship oder eine Tätowiernummer.
(Stand:
November 2003)
Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Grossbritannien, Nordirland, Irland und Schweden verbracht werden, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Grossbritannien, Nordirland und Irland verlangen ausserdem, dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung von Heimtieren gemäss dem sog. Pets Travel Scheme (PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt sein müssen. Ausgestellt wird der Pass in Englisch und in der (den) Amtssprache(n) des ausstellenden EU-Staates. Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere Bestimmungen.
Besondere
Aufmerksamkeit ist geboten bei Staaten mit Quarantänebestimmungen wie etwa
Mauritius, Australien, Neuseeland, einigen Südsee-Republiken, Hawaii und
anderen. Auskunft erteilen die Konsulate und Botschaften.
Achtung: Nicht nur die Bestimmungen des Urlaubslandes, sondern auch die der Transitländer und die Wiedereinreise nach Deutschland müssen beachtet werden.
Bitte bedenken Sie, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder kurzfristig ändern können.